Quellensammlung Teil A
6: Staatsgründung Israels, Unabhängigkeitskrieg und Nakba,
Mai 1948 bis Juli 1949
________________________________________________________________________________________________________________________________________
A6.4a) Der Fall Haifa als Beispiel |
[1] Yfaat Weiss: Verdrängte Nachbarn. Wadi Salib - Haifas enteignete Erinnerung. Hamburg (Hamburger Edition) 2012, S. 23. Das Buch schildert die Geschichte eines Stadtviertels Haifas vor und nach 1948.
[2] Vgl. insgesamt: Weiss, op. cit., S. 27ff. Benny Morris: The Birth of the Palestinian Refugee Problem Revisited. Cambridge (Univ. Press) 2008, S. 186ff. Walid Khalidi: The Fall of Haifa Revisiited, in: Journal of Palestine Studies, Vol. XXXVII, No. 3, Spring 2008, S. 30-58. |
|
Die überraschte zionistische Führung im Land sah jedoch, das sich das so auch an anderen Orten abspielte, und erkannte darin ein Zeichen für die bevorstehende Intervention der Arabischen Liga in einem großen Krieg. Tatsächlich hatte diese seit langem den Krieg gegen das entstehende Israel in der Planung - schlecht, wie sich dann herausstellen sollte -, zögerte aber noch bis zur Staatsgründung Israels als konkretem Grund dafür.
|
|
|
A6.5. Flucht und Vertreibung im größeren Kontext Flucht und Vertreibung sind nie klar voneinander zu trennen, so auch 1947-49 in Palästina und während des israelisch-arabischen Krieges, arabisch als Nakba (Naqba) bezeichnet (svw. Katastrophe). Israel gewährte anschließend nur ca. 50.000 Arabern die Rückkehr im Rahmen von Familienzusammenführungen. Die Verweigerung gegenüber den anderen wurde damit begründet, sie hätten Israel freiwillig den Rücken gekehrt oder würden mit feindlichen Absichten wieder ins Land wollen. Die palästinensische bzw. arabische Seite pocht bis heute auf das Rückkehrrecht, auch aller später geborenen Nachkommen, unter Berufung auf die UN-Resolution 194, und hat dies auch immer zum Gegenstand einer möglichen Verhandlungslösung erklärt. In den beiden Osloer Abkommen zwischen Israel und der PLO 1993/95 wurde diese Frage allerdings ausgespart. Flüchtlingszahlen (näherungsweise): |
|
|
Arabische Flüchtlinge aus israelischem Gebiet |
insges.700-710.000 |
|
- davon: ins Westjordanland (jordanisch) |
276.000 |
|
in den Gaza-Streifen (ägyptisch) |
160-190.000 |
|
Jüdische Flüchtlinge aus Alt- und Ost-Jerusalem und anderen Teilen Palästinas 1948 |
60-70.000 |
|
Jüdische Flüchtlinge aus arabischen Ländern 1948-51 (Ägypten, Irak, Jemen) |
260.000 |
|
Jüdische Flucht und Emigration aus Maghreb-Staaten bei späteren Konflikten bis zum Sechstagekrieg inkl. (1967) |
Ca. 270.000 |
|
Zusammengestellt aus: |
|
|
A6.6. UN-Vollversammlung Resolution 194, 11.12.1948 (Rückkehrrecht für Flüchtlinge) Die Generalversammlung […] Text nach Wikipedia mit leichten Korrekturen der Übersetzung nach dem Original: |
Die Resolution wurde noch vor den einzelnen Waffenstillstandsab-kommen 1949 mit Ägypten ()24.2.), Libanon (23.3.), Jordanien (3.4.) und Syrien (20.7.) abgestimmt. Für die beginnenden Verhandlungen für eine Beendigung der Kriegshandlungen hat die UN eine „Vergleichskommission“ ins Leben gerufen.
|
|
A6.6a) Wikipedia fasst die Interpretationen und kontroversen Positionen zusammen: Interpretation
|
Resolution 194 der UN-Generalversammlung Wikipedia Anmerkungen im Text: [2] Yearbook of the United Nations 1948-49. - III. Political and Security Questions 1 / A. The Palestine Question, 1. Action of the General Assembly at its Third Session, d. Resolution adopted by the General Assembly >web.archive.org [3] Sean Gannon: Who's afraid of Resolution 194? (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive) israelinsider, 22. August 2003 [4] Progress Report of the Conciliations Commission 23. Oktober 1950, III:9 (Memento vom 5. April 2009 im Internet Archive) |
|
A6.7. Zur Diskussion: a) Flucht und Vertreibung - zur Faktenlage Die Positionen hierzu gehen so weit auseinander, dass es nicht möglich ist, im Einzelnen darauf einzugehen und letztgültige Wertungen zu treffen. Da die konträren Positionen auch stark ideologisch geprägt sind, ist schon eine Prüfung auf Glaubwürdigkeit schwierig, einerseits aufgrund pauschaler Aussagen, andererseitrs wegen der Frage der Exemplarität einzelner belegter Fakten. Es gibt jedoch eine Reihe von glaubwürdigen, im Einzelnen nachgewiesenen Aspekten, die die Konturen eines Gesamtbilds ermöglichen. 1. Zweimal gab es eine Infragestellung des UN-Teilungsplans vom 29.11.1947 von arabischer Seite: Unmittelbar danach durch die beginnende Intervention der “Arabischen Befreiungsarmee”, auf die die zionistischen Einheiten, die terroristischen Gruppen sowie die “offizielle” Haganah, nicht nur defensiv, sondern auch durch eine eigene Offensive antworteten, nachdem klar war, dass der Konflikt nur militärisch entschieden werden konnte. 2. Die erste Phase betraf nur das im Teilungsplan Israel zugesprochene Territorium und die israelischeAktion (wenn Israel auch noch nicht offziell gegründet war) bezog sich auf die Herstellung bzw. Sicherung der Kontrolle über dieses Gebiet. Einzige Ausnahme war der Weg nach Jerusalem und der Versuch, die Stadt in die Hand zu bekommen. 3. Von beiden Seiten wurden dabei Terroraktionen verübt. Die zionistischen Milizen (Irgun, Lechi.) leiteten ihre Rechtfertigung dafür einerseits davon her, dass es um alles ging, nämlich um die Existenz oder Nichtexistenz Israels, andererseits verstanden sie es auch als Recht auf Vergeltung und Rache im Rückblick auf die Massaker an Juden 1929 und während des Arabischen Aufstands 1936-39. 4. Der Vorteil der Überlegenheit der israelischen (para-)militärischen Truppen und ihre Erfolge haben das Augenmerk auch für den Betrachter von außen auf ihre Aktionen gelenkt und die arabisch-palästinensischen in den Hintergrund treten lassen. Unzweifelhaft hat diese Überlegenheit auch mehr Gewalttaten und regelrechte Massakern der zionistischen Seite ermöglicht als auf der gegnerischen Seite. Nichtsdestotrotz war das Ziel der arabischen Seite für den Fall ihres Sieges die Auslöschung der jüdischen Bevölkerung durch Mord und/oder Vertreibung und dies gilt auch für den offzielllen Krieg ab dem 15.5.1948. |
Siehe dazu auf der vorherigen Seite zum ”Bürgerkrieg”
|
|
5. Kaum bekannt: Bereits nach dem UN-Teilungsbeschluss und noch mehr nach der Staatsgründung kam es auch außerhalb Palästinas in den arabischen Staaten zu gewalttätigen antijüdischen Ausschreitungen mit Aufrufen “Tod allen Juden” und Pogromen von Libyen bis Bahrein und Aden. In dem französischen Buch von Georges Bensoussan [1] werden Gewalttaten von beiden Seiten dargestellt und analysiert. 6. Flucht und Vertreibung lassen sich hier wie in anderen Fällen allenfalls im Einzelnen trennen, nicht im Gesamtbild. Auch Flucht ist ja keine freiwillige Aktion. Flucht vor dem Kriegsgeschehen, vor der israelischen Besatzung nach deren Sieg vor Ort, Aufrufe der arabischen Führung zur lokalen Evakuierung mit dem Versprechen auf Rückkehr, sowie organisierte Vertreibungen von israelischer Seite - alles kam vor, für alles gibt es Belege. Auch für Palästinenser, die blieben und deren Nachkommen heute mehr als 20% der Bevölkerung Israels ausmachen. Grundsätzliche Anmerkung: Die meisten konkreten Informationen über Terror von zionistischer Seiten verdanken wir im Allgemeinen israelischen und auch jüdischen Historikern außerhalb Israels, die unparteiisch - und damit kritisch - nach der historischen Wahrheit forschen und in Israel auch umstritten sind. Es gibt darüber hinaus auch antizionistisch eingestellte israelische oder jüdische Autoren, die ebenso ein politisches Ziel verfolgen wie palästinensisch-arabische Autoren. Weil sie Israelis sind, sind ihre Darstellungen nicht automatisch glaubwürdiger, sowenig wie andere unglaubwürdig weil proisraelisch sind. Ein Pendant zur Selbstkritik wie die “Neuen Histroiker” Israels gibt es jedoch auf palästinensich-arabischer Seite nicht .
|
[1] Georges Bensoussan: Les Pogroms en Paléstine avant la Création de l’État d’Israel (1830-1948). Paris (Fondation pour l’innovation Politique), Avril 2024, S. 30f.
|
|
b) Zur politischen Instrumentalisierung des Themas: 1. Es ist offenkundig, dass die “freiwillige” oder erzwungene Flucht Israel half, sich als jüdischen Staat zu definieren. Das bedeutet nicht, wie oben erklärt, dass dies systematisch von Anfang an so geplant gewesen ist. So, wie es lief, war es jedenfalls vorteilhaft für Israel und nachweislich gab es auch schon recht früh im Verlauf des Krieges von Ben Gurion dIe Order, keine Rückkehrer zuzulassen. Wir wissen nicht, wie die Geschichte verlaufen wäre, wenn die arabische Seite den Teilungsplan akzeptiert hätte, ob dann die legalitätsorientierte Mehrheit des Yishuv (der jüdischen Gemeinschaft) und ihrer politischen Führung die extremistischen Gruppen hätten bändigen können, die es auf jeden Fall auf eine Ausweitung des Territoriums und somit auf Krieg abgesehen hätten. 2. Wir wissen aber in jedem Fall, was gelaufen wäre, wenn die arabische Seite gesiegt hätte. Sie hätte sich mit keinem Territorium begnügt, das einen Freiraum für die jüdische Bevölkerung gelassen hätte, so wie auch kein palästinensischer Staat ausgerufen wurde analog zum jüdischen nach der UN-Vorgabe, weil man dies bereits Anerkennung Israels befürchtete. Ein historischer Fehler für die palästinensische Seite, die, mit einem Intermezzo in den 1990er Jahren, bis heute von radikalen Kräften dominiert wird, die die Strategie des Alles oder Nichts verfolgen. Wenn hier übrigens von der arabischen und nicht von der palästinensischen Seite gesprochen wird, so weil unter den Freiwilligen für die Milizen vor dem 15.5.1948 mehr Syrer und Libanesen als Palästinenser waren und weil der offizielle Krieg von den arabischen Staaten geführt wurde im Auftrag der Arabischen Liga. Es war kein israelisch-palästinensischer Krieg, es war ein arabisch-israelischer Krieg. 3. “In Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen” - diese immer gern übersehende Bedingung, die die UN-Resolution 194 an das Rückkehrrecht der Geflüchteten stellte, hätte bedeutet, den Staat Israel anzuerkennen und in ihm loyal zu leben. Wie viele hätten dies getan? Wir wissen es nicht, aber die Behauptung, sie hätten alle mit dem berühmten Schlüssel in der Hand darauf gewartet, ist wenig überzeugend. Israel erkannte wiederum die Resolution 194 an, es war die Bedingung für seine Aufnahme in die UNO, setzte es aber nicht um, abgesehen von ca. 50.000 Rückkehrern, die man akzeptierte. Ca. 40% der Flüchtlinge wurden auch nicht “gezwungen, im Zusammenhang mit der Staatsgründung ihr Land zu verlassen”, wie z.B. auf Medico International heißt [2}, denn sie flüchteten innerhalb Palästinas, ins Westjordanland, das damals jordanisch wurde. Sie mussten genauso Haus und Hof verlassen, aber nicht “ihren Staat”, denn das war Israel nicht, und sie blieben auf dem Terrtroriium ihres Staates, der keiner wurde, auch weil der jordanische König keinen wollte, sondern den Westjordan für sich beanspruchte. Entsprechend war Jordanien das einzige Land, das den Geflüchteten die Staatsbürgerschaft verlieh. |
[2] Riad Othman: Palästinensische Geflüchtete und der Jüdische Staat, Medico International, 15.8.2021. |
|
4. Statt Rückkehr ersatzweise eine Entschädigung, auch dies ist gerne übersehen worden. Nicht von den arabischen Staaten, die 1948 gegen die Resolution stimmten - auch das faktisch nie erwähnt, außer verdienstvollerweise von Wikipedia (siehe oben). Denn solch eine Entschädigung hätte, so die vermutliche Befürchtung, vom sagenhaft reichen “Weltjudentum” und von den USA vielleicht sogar bezahlt werden können und dann wäre der Anspruch der Bewohner auf Palästina dahin gewesen. Stattdessen wurden sie in Ägypten, selbst im ägyptisch verwalteten Gaza-Streifen, im Libanon und in Syrien weiterhin als Flüchtlinge ohne Anspruch auf Einbürgerung gehalten, um eben genau das damit verbundene Rückkehrrecht hochzuhalten. 5. Nirgendwo auf der Welt außer hier wird ein Rückkehrrecht für die x-te Generation der Nachkommen von Flüchtlingen gefordert. Mit der rechnerischen Vermehrung auf über 5 Millionen würden sie zusammen mit den gebliebenen Palästinensern im Westjordanland und in Israel eine Mehrheit bilden. Die vollkommene Irrealität der Forderung, auch im praktischen Sinne, die bei allen einmal stattgefundenen Verhandlungen nur ausgesetzt, nicht aufgegeben worden war, hatte und hat bis heute erkennbar nur den Zweck, eine Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg letzten Endes scheitern zu lassen. Sie ist de facto das Relikt der Nichtanerkennung des jüdischen Staates, selbst wenn man ihn als Verhandlungspartner anerkannt hat, wozu alleine es schon Jahrzehnte brauchte (siehe Quellensammlung Teil B). Für die radikalen Kräfte in der israelischen Gesellschaft und in der Politik war und ist dies Wasser auf ihre Mühlen. Für Israel vollkommen inakzeptable Forderungen abzulehnen, darum kamen selbst versöhnungsbereite Politiker nicht herum. Wenn sie jedoch keine dauerhafte Verhandlungslösung herbeiführen konnten, stärkte das nur diejenigen, die ohnehin gar keine wollten. Wird noch ergänzt… W.G.
|
|
|
Ende des Teils A. Sprung Teil B |
|
|
A6.1. Die Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel |
|
Im Lande Israel entstand das jüdische Volk. Hier prägte sich sein geistiges, religiöses und politisches Wesen. Hier lebte es frei und unabhängig, Hier schuf es eine nationale und universelle Kultur und schenkte der Welt das Ewige Buch der Bücher. |
|
Die Überlebenden des schrecklichen Nazigemetzels in Europa sowie Juden anderer Länder scheuten weder Mühsal noch Gefahren, um nach dem Lande Israel aufzubrechen und ihr Recht auf ein Dasein in Würde und Freiheit und ein Leben redlicher Arbeit in der Heimat durchzusetzen. |
|
Wir beschließen, daß vom Augenblick der Beendigung des Mandates, heute um Mitternacht, dem sechsten Tage des Monats Ijar des Jahres 5708, dem 15. Mai 1948, bis zur Amtsübernahme durch verfassungsgemäß zu bestimmende Staatsbehörden, doch nicht später als bis zum 1. Oktober 1948, der Nationalrat als vorläufiger Staatsrat und dessen ausführendes Organ, die Volksverwaltung, als zeitweilige Regierung des jüdischen Staates wirken sollen. Der Name des Staates lautet Israel. Der Staat Israel wird der jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden im Exil offenstehen. |
“Nationalsrat” und “Volksverwaltung” bestanden bereits als gewählte Selbstverwaltungsorgane des Yishuv, der jüdische Gemeinschaft unter der Mandatsverwaltung.
|
Wir wenden uns - selbst inmitten mörderischer Angriffe, denen wir seit Monaten ausgesetzt sind - an die in Israel lebenden Araber mit dem Aufrufe, den Frieden zu wahren und sich aufgrund voller bürgerlicher Gleichberechtigung und entsprechender Vertretung in allen provisorischen und permanenten Organen des Staates an seinem Aufbau zu beteiligen. Israelische Botschaft Berlin |
|
_____________________ Hier warten wir noch auf die Genehmigung für eine Quelle ______________________´
|
|
A6.2. Palästinakrieg: Karte der arabischen Offensiven bis 11. Juni 1948 |
Am Tag nach der Proklamation des Staates Israel erklärten die Nachbarstaaten Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon sowie der Irak Israel den Krieg. Israel hatte bis dahin das Territorium des UN-Teilungsplans unter seine Kontrolle gebracht, sowie darüber hinaus die Verbindung nach Jerusalem.
|
A6.3. Militärische Lage beim Waffenstillstand am 6.4.1949
Wikipedia Vgl. auch die hochauflösende offizielle UN-Karte
|
Als Stichdatum für die “Grüne Linie” der Waffenstillstandsgrenze gilt das vorletzte und wichtigste Waffenstillstandsabkommen mit Jordanien am 3.4.1949, auch wenn das letzte mit Syrien erst am 20.7. geschlossen wurde. Obwohl damit noch keine Friedensregelung getroffen wurde, erkannte die UN die “Grüne Linie” de facto als neue Staatsgrenze an. Die Kriegshandlungen und auch zuvor schon der Bürgerkrieg (siehe oben) hatten eine massive Flüchtlingswelle zur Folge, ca. 750.000 Menschen. Wie sich diese zwischen den beiden Phasen verteilt, ist nicht präzise zu sagen, die These von Wikipedia, die meisten seien schon in der Bürgerkriegsphase geflohen, wird nicht belegt. Die Eroberungen im offiziellen Krieg (siehe Karte) betrafen jedoch über die Grenze des UN-Teilungsplans hinaus rein arabische bewohnte Gebiete. Wie viele Menschen von sich aus, d.h. vor den Kriegshandlungen oder der drohenden israelischen Besatzung flohen, und wie viele von der israelischen Armee vertrieben wurden, ist ebenfalls nicht mehr genau nachweisbar, zumal die Übergänge zwischen beidem fließend sind.
|
Bearbeitungsstand / update 17.8.2024
A6.4. Flucht und Vertreibung - die Nakba Wikipedia Gemeinfrei |
Die Nakba (oder Naqba), im Arabischen svw. “Katastrophe”, ist im palästinensischen Narrativ, in der historischen Erinnerung, die Bezeichnung für die Vertreibung arabischer Bevölkerung durch die Israelis vor und nach der Staatsgründung im Zuge des Palästinakrieges, der Ende 1947 zunächst als eine Art Bürgerkrieg begann und ab dem 15.5.1948 als Krieg der Nachbarstaaten gegen das frisch gegründete Israel seinen Höhepunkt fand. Die israelische Seite spricht dagegen von der Flucht der palästinensischen Bevölkerung. Links: Ein Foto von der Ausweisung arabischer Bewohner aus Haifa, das im Internet kursiert. Wie leider so oft, ist das nicht exakt belegt.
|
Palestinian refugees. “Making their way from Galilee in October-November 1948”. Rechts: Erzwungene Evakuaierung der Bewohner des jüdischen Viertels in der Altstadt Jerusalems, Mai 1948
|
|
Übersicht:
A6.1. Die Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel am 14.5.1948
A6.2. Palästinakrieg: Karte der arabischen Offensiven bis 11. Juni 1948
A6.3. Militärische Lage beim Waffenstillstand am 6.4.1949 (Karte)
A6.4. Flucht und Vertreibung – die Nakba (Text/Fotos)
A6.4a) Der Fall Haifa als Beispiel
A6.5. Flucht und Vertreibung im größeren Kontext
A6.6. UN-Vollversammlung Resolution 194, 11.12.1948 (Rückkehrrecht für Flüchtlinge)
A6.6a) Wikipedia fasst die Interpretationen und kontroversen Positionen zusammen
A6.7. Zur Diskussion:
a) Flucht und Vertreibung - zur Faktenlage
b) Zur politischen Instrumentalisierung des Themas
israel-palästina.net